Informationen zu den Herausgebern der Reihe:

Gerd H. Hövelmann M.A., Philosoph, Linguist und Literaturwissenschaftler, 1984-1993 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Philosophie der Universität Marburg, seither selbständig; Redaktionsleiter der Zeitschrift für Anomalistik, Vice President der Parapsychological Association; Arbeitsgebiete: u.a. Theorie, Forschungspraxis und Kulturgeschichte der Anomalistik.

Dr. Gerhard Mayer, Psychologe, wissenschaftlicher Mitarbeiter am IGPP Freiburg; Geschäftsführer der Gesellschaft für Anomalistik; Redaktionsmitglied der Zeitschrift für Anomalistik. Arbeitsgebiete: Medienpsychologie, Neoschamanismus, magische Handlungspraktiken und Beliefs, biografische Bedeutung und Integration außergewöhnlicher Erfahrungen.

PD Dr. Michael Schetsche, Politologe und Soziologe, Dr. rer. pol., Privatdozent am Institut für Soziologie der Universität Freiburg; seit 2002 Leiter der Abteilung Empirische Kultur- und Sozialforschung am IGPP Freiburg; Arbeitsgebiete: Wissens- und Mediensoziologie, Soziologie sozialer Probleme und Anomalien, Futurologie und qualitative Forschungsmethoden.

Prof. Dr. Stefan Schmidt, Psychologe; neben seiner Forschungstätigkeit am Universitätsklinikum Freiburg lehrt Prof. Schmidt an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) am Institut für Trankulturelle Gesundheitswissenschaften im Master-Studiengang Kulturwissenschaften – Komplementäre Medizin.

Vorwort der Herausgeber zur Buchreihe als PDF

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Vorstand

Der gesetzliche Vorstand besteht aus:


Vereinsführungsausschuss

Der Vereinsführungsausschuss ist der erweiterte Vorstand, der die wesentlichen Vereinsentscheidungen trifft. Ihm gehören an:


Arbeitskreise

Die Arbeit der Gesellschaft für Anomalistik ist thematisch nach Arbeitskreisen gegliedert. Mehr Informationen über deren Arbeit finden sich auf den Seiten der Arbeitskreise.

Marcello Truzzi (1935-2003)Marcello Truzzi
(1935-2003)

Dieser Text wurde 1999 von Marcello Truzzi für eine Neuauflage der "Encyclopedia of Pseudoscience" geschrieben.
Wir danken Marcello Truzzi für die Erlaubnis der Übersetzung ins Deutsche.

Was ist Anomalistik?

Der Begriff "Anomalistik" wurde von dem Anthropologen Roger W. Wescott (1973, 1980) eingeführt und bezieht sich auf die zunehmend interdisziplinäre Untersuchung von wissenschaftlichen Anomalien (angebliche außergewöhnliche Ereignisse, die durch gegenwärtig akzeptierte wissenschaftliche Theorien nicht erklärbar scheinen).

Dieser Ansatz wird heute in erster Näherung durch einige voneinander unabhängige Organisationen und Zeitschriften repräsentiert. Am bekanntesten sind insbesondere die durch den Astrophysiker Peter Sturrock gegründete "Society for Scientific Exploration" (SSE) mit ihrer Zeitschrift Journal of Scientific Exploration, das mehrbändige "Sourcebook Projekt" von William Corliss, das "Center for Scientific Anomalies Research" des Soziologen Marcello Truzzi in Verbindung mit der Zeitschrift Zetetic Scholar, die Fortean Studies unter dem Herausgeber Steve Moore, sowie die von Patrick Huyghe und Dennis Stacy redigierte Zeitschrift The Anomalist. Personen, die einen solchen Ansatz verfolgen, werden "Anomalisten" genannt.

Merkmale der Anomalistik

Anomalistik zeichnet sich durch zwei charakteristische Merkmale aus. Erstens handelt es sich um ein rein wissenschaftliches Unterfangen. Behandelt werden nur außergewöhnliche Behauptungen empirischer Natur. Es geht hingegen nicht um angeblich Metaphysisches, Theologisches oder übernatürliche Phänomene. Deshalb fordert Anomalistik die Prüfbarkeit von Behauptungen (was sowohl Verifizierbarkeit als auch Falsifizierbarkeit beinhaltet), bedient sich bei Erklärungen möglichst sparsamer Annahmen, bürdet die Beleglast dem Behaupter auf und erwartet für eine Behauptung Belege, die dem Grad der Außergewöhnlichkeit der Behauptung entsprechen. Obwohl anerkannt wird, dass unerklärte Phänomene existieren, wird nicht von einer prinzipiellen Unerklärbarkeit ausgegangen, sondern vielmehr versucht, entweder konventionelle Erklärungen zu finden oder neue Erklärungsmuster zu entwickeln, die wissenschaftlich angemessen sind.

Als ein wissenschaftliches Unternehmen ist Anomalistik der Norm des Skeptizismus verpflichtet und fordert Untersuchungen, bevor Urteile abgegeben werden. Skeptizismus bedeutet, Behauptungen mit Zweifeln zu begegnen, nicht aber, Behauptungen abzulehnen (was seinerseits eine – nur negative – Behauptung implizieren würde, für die die Wissenschaft ebenfalls Belege fordern muss). Behauptungen ohne ausreichende Belege sind für gewöhnlich unbelegt, was nicht mit einer Widerlegung verwechselt werden darf. Die Nicht-Existenz von Belegen ("absense of evidence") ist kein Beleg für die Nicht-Existenz eines Phänomens ("evidence of absense").

Weil die Wissenschaft ein offenes System bleiben soll, fähig zu Modifikationen angesichts neuer Ergebnisse, bemüht sich Anomalistik darum, sogar für die radikalsten Behauptungen, sofern sie sich einem wissenschaftlichen Diskurs stellen, die Tür zumindest immer halboffen zu halten. Der Ansatz der Anomalistik erkennt die Notwendigkeit an, sowohl einen Fehler 1. Ordnung zu vermeiden (ein solcher bestünde darin, zu glauben, etwas passiert, obwohl es tatsächlich nicht passiert), als auch keinem Fehler 2. Ordnung aufzusitzen (d.h. zu glauben, dass nichts besonderes passiert, obwohl tatsächlich ein – vielleicht seltenes – besonderes Geschehen stattfindet) (Truzzi 1979a, 1981). Angesichts der Erkenntnis, dass eine gut fundierte Anomalie eine Krise für konventionelle Theorien in der Wissenschaft auslösen kann, werden Anomalien von Anomalisten als eine Gelegenheit für progressiven Wandel in der Wissenschaft angesehen. Anomalien werden also nicht als lästige Ärgernisse eingeschätzt, sondern als willkommene Entdeckungen, die zu einer Erweiterung unseres wissenschaftlichen Verständnisses führen können (Truzzi 1979b).

Das zweite charakteristische Merkmal der Anomalistik ist ihre Interdisziplinarität, und zwar in zweifacher Weise: Einerseits wird nicht davon ausgegangen, dass eine berichtete Anomalie ihre letztgültige Erklärung unbedingt im Rahmen einer ganz bestimmten wissenschaftlichen Disziplin finden muss. Wenn alle konventionellen wissenschaftlichen Erklärungen erst einmal ausgeschlossen sind, mag die schließliche Erklärung für eine Anomalie sich als etwas Neues erweisen, das in einer unerwarteten wissenschaftlichen Disziplin angesiedelt ist. Zum Beispiel könnten sich Ergebnisse von Experimenten, die Telepathie nahe legen, vielleicht schlussendlich dadurch am besten erklären lassen, dass wir einige Annahmen in der mathematischen Statistik modifizieren. Oder einige Berichte über UFOs mögen vielleicht am besten erklärbar sein mittels Konzepten aus der Neurophysiologie, nicht aus der Astronomie oder Meteorologie.

Andererseits ist die Anomalistik auch insofern interdisziplinär, als sie um ein disziplinübergreifendes Verständnis des wissenschaftlichen Bewertungsprozesses bemüht ist. Dafür sind meist nicht nur Natur- und Sozialwissenschaften relevant, sondern auch die Wissenschaftsforschung, d.h. die empirische Untersuchung des institutionellen Unternehmens "Wissenschaft" selbst. Anomalisten untersuchen Muster, warum neue wissenschaftliche Ideen akzeptiert oder abgewiesen werden, basierend auf Studien zur Wissenschaftsgeschichte, -soziologie und -psychologie.

Andere Ansätze zum Umgang mit Anomalien

Was ist Anomalistik nicht? Man dürfte sie die am besten verstehen, indem man die Anomalistik mit einigen alternativen Ansätzen vergleicht, wie man mit Anomalien umgehen kann. Darunter fallen drei große organisierte Gruppen auf: (a) die Behaupter von Anomalien, (b) Menschen, die von Mysterien aller Art fasziniert sind, sowie (c) die Spötter.

Unter den Behauptern von Anomalien finden sich sowohl okkult und mystisch orientierte Personen als auch solche, die wissenschaftliche Anerkennung suchen und deren Status man "protowissenschaftlich" nennen kann (Truzzi 1972). Für Anomalisten sind hauptsächlich die Thesen der Protowissenschaftler interessant, weil sie zur wissenschaftlichen Gemeinschaft gehören wollen und die Spielregeln akzeptieren, die wissenschaftliche Methoden auszeichnen. Die vermutlich fortgeschrittenste Protowissenschaft ist die Parapsychologie. Im Unterschied etwa zur Kryptozoologie oder zur Ufologie hat es die "Parapsychological Association" z.B. erreicht, als Mitglied der "American Association for the Advancement of Science" aufgenommen zu werden, die bedeutendste wissenschaftliche Gesellschaft in den USA als Dachverband von Wissenschaftlern aus verschiedenen etablierten Disziplinen. Vertreter von Protowissenschaften beschäftigen sich mit spezifischen Klassen von Anomalien und wenden ihre Aufmerksamkeit für gewöhnlich nur einer bestimmten wissenschaftlichen Disziplin zu (z.B. orientieren sich Parapsychologen auf die Psychologie hin). Anomalisten hingegen mögen an den selben speziellen Anomalien Interesse haben, betten dies aber in einen breiteren Kontext ein und erkennen, dass die untersuchte Anomalie letztlich möglicherweise im Rahmen einer ganz anderen wissenschaftlichen Disziplin erklärt werden könnte. (Beispielsweise könnte es sich herausstellen, dass Daten der Parapsychologie viel besser durch Konzepte der Quantenphysik verstehbar sind als durch Konzepte der Psychologie.) Anomalisten bemühen sich um einen integrativen Überblick zu allen Protowissenschaften und ihren Beziehungen zu etablierten wissenschaftlichen Disziplinen.

Einige Behaupter von Anomalien können eher als Menschen charakterisiert werden, die sich von Mysterien aller Art "magisch" angezogen fühlen und von ihnen fasziniert sind ("Mysterien-Faszinierte"). Viele an Anomalien interessierte Personen fallen in diese Kategorie, z.B. Mitglieder forteanischer Gruppen (also Anhänger von Charles Fort, der systematisch – wie er es nannte – "damned facts" zusammenstellte, die der etablierte Wissenschaftsbetrieb dogmatisch ignoriert). Diese Personengruppe liebt es, auf scheinbar unerklärliche Phänomene aufmerksam zu machen, die die Grenzen der Wissenschaft aufzeigen. Ihre Schriften vermitteln oft den Eindruck, dass es sie enttäuschen und nicht etwa erfreuen würde, wenn eine – selbst radikal neue – wissenschaftliche Erklärung gefunden werden würde. Im Extremfall ist ihre Einstellung stark anti-wissenschaftlich. Durch das Aufzeigen von Mysterien und ungelösten Rätseln wollen sie die Wissenschaft in Verlegenheit bringen, nicht zu ihrem Fortschritt beitragen. Anders als Anomalisten, die Anomalien als einen Weckruf ansehen, der uns auf die Notwendigkeit aufmerksam macht, bessere und umfassendere wissenschaftliche Theorien zu entwickeln, suchen "Mysterien-Faszinierte" nach dem Außergewöhnlichen um seiner selbst Willen. Sie wollen nur durch eine absonderliche Show der Natur unterhalten sein, die sich dem Eingang zum zentralen "Zirkuszelt" der Wissenschaften fernhält.

Im diametralen Gegensatz zu den "Mysterien-Faszinierten", die unerklärliche Dinge lieben, stehen die Spötter, die das Mysteriöse zu verabscheuen scheinen. Obwohl sich viele Personen in dieser Kategorie, die behauptete Anomalien negiert und lächerlich macht, selbst "Skeptiker" nennen, handelt es sich in Wirklichkeit oft um "Pseudo-Skeptiker", weil sie behauptete Anomalien leugnen anstatt sie zweifelnd zu hinterfragen (Truzzi 1987b). Während sie behaupteten Anomalien mit großer Skepsis begegnen, scheinen sie weniger geneigt zu sein, die gleiche kritische Haltung auch gegenüber konventionell-orthodoxen Theorien an den Tag zu legen. Zum Beispiel mögen sie Methoden der Alternativmedizin attackieren (etwa wegen fehlender Doppelblind-Studien), während sie ignorieren, dass die gleiche Kritik auch gegen viele Praktiken der konventionellen Medizin gerichtet werden könnte (z.B. beschweren sich diese Spötter nur selten über fehlende Doppelblind-Tests bezüglich des Erfolgs von chirurgischen Eingriffen.)

Viele Behauptungen über Anomalien sind unhaltbar und verdienen es, angemessen widerlegt zu werden. Anomalisten können sich deshalb um fundierte Widerlegungen bemühen. Diejenigen aber, die ich "Spötter" genannt habe, urteilen oft ohne umfassende Untersuchung. Sie scheinen stärker an der Diskreditierung einer behaupteten Anomalie interessiert zu sein als an einer leidenschaftslosen Untersuchung (Hyman 1980). Da "Spötter" immer wieder behauptete Anomalien ohne irgendwelche soliden Gegenbelege diskreditieren (z.B. durch Lächerlichmachung oder persönliche Angriffe), stellen solche Aktivitäten in Wirklichkeit nur Pseudo-Widerlegungen dar.

Ein Merkmal vieler "Spötter" ist ihre (ab)wertende Bezeichnung von Vertretern möglicher Anomalien als z.B. "Apologeten", "Promotoren", "Spinner" u.a.m.; manchmal werden sogar Vertreter von Anomalien mit stark proto-wissenschaftlichem Status als "Pseudowissenschaftler" oder als Betreiber von angeblich "pathologischer Wissenschaft" abqualifiziert.

In ihrer extremen Form repräsentieren "Spötter" eine Erscheinungsform des quasi-religiösen Szientismus ("blinde Wissenschaftsgläubigkeit"), der Minderheitenmeinungen oder abweichende Standpunkte in der Wissenschaft wie eine Ketzerei behandelt (Truzzi 1996).

Funktionen der Anomalistik

Die Anomalistik erfüllt vier Funktionen:

(1) Sie versucht bei der Bewertung einer großen Vielzahl behaupteter Anomalien hilfreich zu sein, auf die von Wissenschaftlern oder Protowissenschaftlern hingewiesen wurde. Sie bemüht sich dabei, eine historische und soziologische Perspektive einzuführen und auf nichtrationale Faktoren und Verzerrungen aufmerksam zu machen, die sich sowohl bei Vertretern von Anomalien als auch bei deren Kritikern finden. Sie beobachtet und kontrolliert die Verletzungen wissenschaftlicher Standards aller Parteien, die in den um die Existenz behaupteter Anomalien geführten Kontroversen auftreten. Anomalisten sind sich bewusst, dass die meisten behaupteten Anomalien vermutlich nur Irrtümer sind. Sie betonen die Unterscheidung zwischen nur behaupteten und belegten Anomalien. Es wird auch anerkannt, dass Belege immer eine Sache des Grades sind und qualitative Unterschiede zwischen Belegen zu beachten sind, ähnlich wie in einer Gerichtsverhandlung. Man bemüht sich, das Gewicht der insgesamt angeführten Belege zu beurteilen, ohne dabei schwache Belege (wie z.B. anekdotische oder subjektive Erfahrungsberichte) als völlig unbrauchbar zu verwerfen, wie dies viele Wissenschaftler all zu oft tun.

(2) Die Anomalistik bemüht sich um ein besseres Verständnis des Prozesses der wissenschaftlichen Urteilsfindung und versucht, diesen Prozess sowohl gerechter als auch rationaler zu gestalten. Eine belegte Anomalie ist nur ein Faktum, das eine Theorie sucht, um erklärt werden zu können. Eine Anomalie ist auch nur "außergewöhnlich" in Bezug auf das, was wir als "gewöhnlich" ansehen. Die Anomalistik betont deshalb, dass eine bestimmte Existenzoder Korrelationsaussage nur im Kontext einer bestimmten wissenschaftlichen Theorie eine behauptete Anomalie darstellt.

Eine Anomalie, für die wir eine Theorie angeben können, die mit diesem Faktum zurecht kommen oder es integrieren sollte, dies aber nicht tut, nennen wir eine verortete Anomalie ("nested anomaly", Westrum & Truzzi 1978). Verortete Anomalien scheinen bestimmten akzeptierten theoretischen Erwartungen zu widersprechen und können deshalb von jenen Theorien bestritten werden. Zum Beispiel wäre ein belegter Fall von "Hellsehen" eine verortete Anomalie, weil dies den gegenwärtig akzeptierten Theorien in der Wahrnehmungspsychologie widerspricht. Es ist wichtig zu realisieren, dass eine verortete Anomalie im Kontext einer bestimmten theoretischen Richtung in der Wissenschaft als weniger "außergewöhnlich" angesehen werden kann als im Rahmen einer anderen theoretischen Richtung. Zum Beispiel mag "Hellsehen" – verstanden als eine nicht-lokale Informationsübertragung – für Wissenschaftler, die im Bereich der Quantenphysik arbeiten, eher akzeptabel und deshalb weniger "anomal" sein.

Es gibt auch nicht-verortete Anomalien, also solche, die konkret keiner akzeptierten wissenschaftlichen Theorie widersprechen, sondern nur bizarr und unerwartet scheinen. Zum Beispiel mag die Entdeckung eines Einhorns (hier nur verstanden als ein Pferd mit einem Horn) sehr unwahrscheinlich sein, aber ein solches Tier würde nicht akzeptierten Grundsätzen der Zoologie widersprechen (wie dies z.B. bei einem Zentaur der Fall wäre). Da nicht-verortete Anomalien nur psychologisch – d.h. gemessen an unseren Erwartungshaltungen – als seltsam und verrückt erscheinen, wird ihr Grad der wissenschaftlichen Anomaliehaltigkeit, ihrer Außergewöhnlichkeit, sowohl von den "Mysterien-Faszinierten" als auch von den Spöttern, die jene Anomalien bestreiten, überschätzt.

(3) Die Anomalistik versucht einen rationalen konzeptionellen Rahmen für die Kategorisierung und Bewertung von behaupteten Anomalien zu entwickeln. Sie untersucht die verschiedenen Zugangsweisen zu "außergewöhnlichen" Behauptungen und differenziert solche, die in einer wissenschaftlichen, nicht-wissenschaftlichen sowie anti-wissenschaftlichen Perspektive gründen (Truzzi 1972, Truzzi 1996). Große Aufmerksamkeit gilt der Entwicklung einer Typologie von Anomalien sowie dem Explizieren vieler Konzepte, die routinemäßig in der Diskussion um Anomalien verwendet werden. So unterscheidet die Anomalistik zum Beispiel die Glaubwürdigkeit des Berichterstatters, die Plausibilität des Berichteten sowie die "Wahrscheinlichkeit" / Außergewöhnlichkeit des Ereignisses (Truzzi 1978a). Sie klärt und unterscheidet Begriffe, die gewöhnlich durcheinander gebracht werden, wie z.B. das "Übernatürliche", das "Natürliche", das "Unnatürliche", das "Abnormale" und das "Paranormale" (Truzzi 1977, Truzzi 1978b).

Schließlich unterscheidet die Anomalistik zwischen kryptowissenschaftlichen und parawissenschaftlichen Anomalien (Truzzi 1987a). Kryptowissenschaftliche Behauptungen beziehen sich auf außergewöhnliche Dinge oder Objekte (z.B. ein Yeti oder ein UFO), wogegen parawissenschaftliche Behauptungen sich auf außergewöhnliche Prozesse oder Beziehungen zwischen ansonsten ganz gewöhnlichen Dingen beziehen (z.B. Behauptungen zu "Gedankenübertragung" oder einer Beziehung zwischen der Stellung der Planeten und menschlichen Charaktereigenschaften).

Solche Kategorienbildungen haben bedeutende Implikationen für unser Verständnis der Bewertung von behaupteten Anomalien. Zum Beispiel ist eine kryptowissenschaftliche Behauptung zumindest theoretisch leicht zu belegen (weil man z.B. nur eine einzige riesenhafte Seeschlange fangen und vorweisen muss, um deren Existenz zu belegen), jedoch kann es sehr schwer sein, sie zu falsifizieren (weil das fragliche Objekt oder Wesen sich der Registrierung entziehen oder sich sonstwo in der Welt aufhalten mag). Dagegen sind parawissenschaftliche Behauptungen zumindest theoretisch einfach zu falsifizieren (z.B. mag ein behaupteter Zusammenhang in einem Experiment nicht auftreten), aber es kann sehr schwer sein, sie zu verifizieren (weil Alternativerklärungen ausgeschlossen werden müssen und für gewöhnlich Replikationen gefordert werden).

(4) Die Anomalistik bemüht sich, die Rolle eines amicus curiae der wissenschaftlichen Gemeinschaft bei deren Bewertungsprozess einzunehmen. Weil die Anomalistik selbst nicht von der Existenz oder Nicht-Existenz bestimmter behaupteter Anomalien betroffen ist, also daran kein Eigeninteresse hat, ist es für sie möglich, sich ganz auf die wissenschaftliche Forschung und die Suche nach empirischen Wahrheiten zu konzentrieren, nicht auf das Auftreten als Vertreter oder Advokat einer bestimmten Position. Während andere Gruppen, die sich mit Anomalien beschäftigen, gut daran tun, als möglichst gute Anwälte für oder gegen bestimmte Behauptungen aufzutreten, versuchen sie manchmal auch gleichzeitig die Rolle des Richters und der Geschworenen einzunehmen. Das ist unangemessen. Anomalisten sind bescheidener und versuchen etwas abseits der Dispute zu bleiben, um den Urteilsfindungsprozess selbst zu untersuchen. Ihre Position ist vergleichbar mit der Rolle eines Gutachters im Rechtssystem. In diesem Bild erstellen Anomalisten unabhängige Gutachten, um dem "Gericht" (in diesem Fall die wissenschaftliche Gemeinschaft insgesamt) zu helfen, bessere Urteile fällen zu können. Zum Beispiel mögen Anomalisten erhellen, wie starke und welche Art von Belegen notwendig sein sollten, um welche Art von Anomalien zu belegen. Oder ob die von der Wissenschaft zu fordernden Belege lediglich gut sein sollten oder ob sie über jeden vernünftigen Zweifel erhaben sein müssen (wie es all zu oft gefordert wird, auch um den Preis der Immunisierung der eigenen Position). So hilft die Anomalistik, sich zu vergegenwärtigen, wann Belege für oder gegen eine Anomalie lediglich suggestiv scheinen, eine Herausforderung darstellen oder überzeugend sind.

Prof. Dr. Marcello Truzzi (1935-2003) war Direktor des Instituts für Soziologie an der Eastern Michigan University in den USA.

Literatur

  • Hyman, R. (1980): Pathological Science: Towards a Proper Diagnosis and Remedy. In: Zetetic Scholar, No. 6, 31.
  • Truzzi, M. (1972): Definitions and Dimensions of the Occult: Towards a Sociological Perspective. In: Journal of Popular Culture 5, 635.
  • Truzzi, M. (1977): Parameters of the Paranormal. In: The Zetetic 1 (2), 4.
  • Truzzi, M. (1978a): On the Extraordinary: An Attempt at Clarification. In: Zetetic Scholar, No. 1, 11.
  • Truzzi, M. (1978b): A Word on Terminology. In: Zetetic Scholar, No. 2, 64.
  • Truzzi, M. (1979a): Editorial. In: Zetetic Scholar, No. 3/4, 2.
  • Truzzi, M. (1979b): On the Reception of Unconventional Scientific Claims. In: Mauskopf, S.M. (Ed.): The Reception of Unconventional Science (AAAS Selected Symposium 25). Westview Press, Boulder.
  • Truzzi, M. (1981): Editorial. In: Zetetic Scholar, No. 8, 3.
  • Truzzi, M. (1987a): Zetetic Ruminations on Skepticism and Anomalies in Science. In: Zetetic Scholar, No. 12/13, 7.
  • Truzzi, M. (1987b): On Pseudo-Skepticism. In: Zetetic Scholar, No. 12/13, 3
  • Truzzi, M. (1996): Pseudoscience. In: Stein, G. (Ed.): Encyclopedia of the Paranormal. Prometheus Books, Buffalo, 560.
  • Wescott, R. (1973): Anomalistics: The Outline of an Emerging Area of Investigation. Paper prepared for Interface Learning Systems.
  • Wescott, R. (1980): Introducing Anomalistics: A New Field of Interdisciplinary Study. In: Kronos 5, 36.
  • Westrum, R., Truzzi, M. (1978): Anomalies: A Bibliographic Introduction with Some Cautionary Remarks. In: Zetetic Scholar, No. 2, 6

basierend auf der letzten Änderung durch die Mitgliederversammlung vom 26.4.2013 in Freiburg i.Br.

§1 Name und Sitz

(1) Die Organisation führt den Namen "Gesellschaft für Anomalistik e.V.". Sie soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

(2) Sitz der Organisation ist Edingen-Neckarhausen bei Heidelberg.

(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

(4) Der Vorstand ist ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung vorzunehmen, von denen das Registergericht die Eintragung in das Vereinsregister oder das Finanzamt für Körperschaften die Anerkennung als gemeinnützig abhängig macht.

§2 Zweck

Ziel der "Gesellschaft für Anomalistik" ist es, wissenschaftliche Untersuchungen zu außergewöhnlichen menschlichen Erfahrungen, wissenschaftlichen Anomalien und sogenannten Parawissenschaften zu fördern, sowie die Öffentlichkeit über die Ergebnisse und den jeweiligen allgemeinen Forschungsstand im Rahmen von Volksbildungsarbeit zu unterrichten. Die "Gesellschaft für Anomalistik" dient somit der Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie von Bildung und Erziehung.

Mit dem Überbegriff "außergewöhnliche menschliche Erfahrungen" werden subjektive Erlebnisse und Erfahrungen außerhalb von wissenschaftlich kontrollierten Bedingungen bezeichnet, die als "querstehend" zur normalen Alltagserfahrung empfunden und deshalb oft als "paranormal", "transpersonal", "übernatürlich", "unerklärlich", "mysteriös" usw. eingestuft werden.

Der Begriff "Anomalien" bezeichnet unter wissenschaftlich kontrollierten Bedingungen erzielte Beobachtungsergebnisse, die bisherigen theoretischen Vorstellungen und Annahmen über die Welt zu widersprechen scheinen, für die es also bisher noch keine Erklärung im Rahmen konventioneller Theorien zu geben scheint.

"Parawissenschaften" sind Aussagesysteme, die explizit oder implizit den Anspruch auf Wissenschaftlichkeit oder auf Überprüf- bzw. Belegbarkeit mit wissenschaftlichen Methoden stellen, bei denen jedoch der mehr oder minder starke Zweifel besteht, ob sie diesen Anspruch auch einlösen können. Der Zweifel kann berechtigt oder unberechtigt sein.

Leitende Forschungsfragen der "Gesellschaft für Anomalistik" zu wissenschaftlichen Anomalien, außergewöhnlichen menschlichen Erfahrungen sowie Parawissenschaften sind die nach deren Wahrheitsgehalt und Erklärung, nach den psychosozialen Hintergründen der damit verbundenen Überzeugungssysteme, sowie nach damit assoziierten potentiellen (positiven wie negativen) Konsequenzen für Individuum und Gesellschaft.
Grundlagen für die Arbeit der "Gesellschaft für Anomalistik" sind wissenschaftliche Methoden, eine möglichst unvoreingenommene Herangehensweise, sowie die Erkenntnis, dass Wissenschaft ein pluralistisches Unternehmen mit konkurrierenden wissenschaftstheoretischen Verständnissen, verschiedenen methodischen Ansätzen und unterschiedlichen inhaltlichen Positionen ist. Eine besondere Aufgabe der "Gesellschaft für Anomalistik" ist es, zum genannten Themenkreis einen möglichst konstruktiven Dialog zwischen Vertretern verschiedener inhaltlicher Positionen zu fördern.

Zur Erfüllung dieser Ziele bedient sich die "Gesellschaft für Anomalistik" insbesondere folgender Mittel:

  • Herausgabe von Publikationen und Veranstaltung von Tagungen und Seminaren, um interessierten Forschern ein Diskussionsforum zum wechselseitigen Austausch von Informationen zur Verfügung zu stellen,
  • der Öffentlichkeit als eine Anlaufstelle für fundierte Informationen zu parawissenschaftlichen Vorstellungen und Praktiken zu dienen, sowie durch eigene aktive Öffentlichkeits- und Volksbildungsarbeit über Parawissenschaften zu informieren.

§3 Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung vergünstigt werden.

§4 Mitgliedschaft

(1) Mitglied der "Gesellschaft für Anomalistik" kann jede natürliche Person und jede juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts werden.

(2) Der Beitritt ist schriftlich zu erklären. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Bei Ablehnung des Aufnahmeantrags kann der Antragsteller durch ein Mitglied in der Mitgliederversammlung Einspruch einlegen lassen.

(3) Die Mitglieder erhalten die Vereinssatzung und eine Mitgliedsbestätigung.

(4) Die Mitgliedschaft beginnt mit der Bekanntgabe des Aufnahmebeschlusses an den Antragsteller, soweit kein späterer Zeitpunkt beantragt wurde.

(5) Die Mitgliedschaft endet

  1. mit dem Tod des Mitglieds,
  2. durch eine schriftliche Austrittserklärung, gerichtet an ein Vorstandsmitglied, in der Regel zum Ende eines Jahres, auf besonderen Wunsch des Mitglieds auch sofort,
  3. durch Ausschluss aus dem Verein,
  4. automatisch, falls ein Mitglied ein Jahr lang mit seiner Beitragszahlung im Rückstand bleibt und trotz Mahnung die Zahlung binnen drei Monaten nicht nachholt.

(6) Ein Mitglied kann bei grober Zuwiderhandlung gegen Ziele des Vereins durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit aus dem Verein ausgeschlossen werden. Auf Wunsch muss dabei dem Betroffenen auf der Mitgliederversammlung Gelegenheit zu einer Stellungnahme eingeräumt werden.

(7) Die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt.

§5 Organe

Organe der "Gesellschaft für Anomalistik" sind:
(1) die Mitgliederversammlung,
(2) der Vorstand,
(3) der Vereinsführungs-Ausschuss,
(4) die Urwahl,
(5) die Urabstimmung.

Die Mitgliederversammlung, der Vorstand und der Vereinsführungs-Ausschuss geben sich eine Geschäftsordnung.

§6 Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung ist mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr vom Vorstand unter Einhaltung einer Einladungsfrist von mindestens vier Wochen durch schriftliche Mitteilung (per Briefpost oder auf elektronischem Weg) an alle Mitglieder und unter Bekanntgabe einer vorläufigen Tagesordnung einzuberufen. Der Einladung sind beizufügen alle von Mitgliedern schriftlich gestellten Anträge zur Mitgliederversammlung. Der Vorstand hat bis spätestens acht Wochen vor der Mitgliederversammlung zu solchen Anträgen schriftlich aufzurufen.

(2) Eine Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde.

(3) Eine Mitgliederversammlung muss vom Vorstand einberufen werden, wenn dies vom Vereinsführungs-Ausschuss oder von mindestens 10 % der Mitglieder verlangt wird. Die Versammlung hat binnen zwölf Wochen nach der Antragstellung stattzufinden.

(4) Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Wahl eines Versammlungsleiters,
  • Beschluss der endgültigen Tagesordnung,
  • Entgegennahme der Rechenschaftsberichte von Vorstand, Vereinsführungs-Ausschuss, sowie von
  • Kommissionen, Fach- und Projektgruppen für die zurückliegenden Geschäftsjahre,
  • Entgegennahme der Berichte der Schiedsperson und des Revisors,
  • Entlastung des Vorstands,
  • Einrichtung und Auflösung von Kommissionen, Fach- und Projektgruppen,
  • Festsetzung der Höhe des Mitgliedsbeitrags,
  • Beschlüsse über Satzungsänderungen,
  • Ausschluss von Mitgliedern wegen grober Zuwiderhandlung gegen die Ziele des Vereins,
  • sowie alle wesentlichen Vereinsangelegenheiten.

(5) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung wird vom Schriftführer oder einem Vertreter ein Protokoll angefertigt, das vom Protokollführer und vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen und allen Mitgliedern schriftlich zu übermitteln ist. Dieses Protokoll hat auch alle ausdrücklich zum Zwecke der Niederschrift auf der Mitgliederversammlung abgegebenen Erklärungen zu enthalten.

§7 Vorstand

(1) Der Vorstand gemäß §26 BGB besteht aus dem Geschäftsführer, dem Schriftführer und dem Schatzmeister. Er wird durch eine Urwahl gemäß §10 für eine Amtszeit von jeweils zwei Jahrengewählt.

(2) Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit so lange im Amt, bis ihre Nachfolger gewählt sind und ihr Amt angetreten haben.

(3) Scheidet ein Vorstandsmitglied während seiner Amtszeit aus, kann der Vereinsführungs-Ausschuss die Position kommissarisch bis zur nächsten regulären Vorstands-Neuwahl besetzen.

(4) Die Amtszeit des Vorstands endet vorzeitig, falls eine Mitgliederversammlung eine vorzeitige Neuwahl des Vorstands gemäß §10 beschließt.

(5) Die "Gesellschaft für Anomalistik" wird gerichtlich und außergerichtlich durch eines der Vorstandsmitglieder vertreten.

(6) Der Vorstand legt mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr auf einer Mitgliederversammlung Rechenschaft über
seine Arbeit in den zurückliegenden Geschäftsjahren ab.

§8 Vereinsführungs-Ausschuss

(1) Der Vereinsführungs-Ausschuss führt die Geschäfte des Vereins im Sinne von §27 BGB, Absatz 3.

(2) Vorstandsmitglieder sind kraft Amt auch Mitglieder des Vereinsführungs-Ausschusses und haben in rechtlichen und finanziellen Fragen ein Vetorecht.

(3) Zusätzlich zu den Vorstandsmitgliedern gehören dem Vereinsführungs-Ausschuss bis zu 8 weitere Mitglieder an, die für eine Amtszeit von jeweils zwei Jahren durch eine Urwahl gemäß §10 gewählt werden.

(4) Die Aufgabenverteilung innerhalb des Vereinsführungs-Ausschusses erfolgt durch Vereinbarung der Mitglieder des Vereinsführungs-Ausschusses.

(5) Die Amtszeit des Vereinsführungs-Ausschusses endet vorzeitig, falls eine Mitgliederversammlung eine vorzeitige Neuwahl des Vereinsführungs-Ausschusses gemäß §10 beschließt.

(6) Der Vereinsführungs-Ausschuss legt mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr auf einer Mitgliederversammlung Rechenschaft über seine Arbeit in den zurückliegenden Geschäftsjahren ab.

(7) Der Vereinsführungs-Ausschuss kann weitere Mitglieder des Vereins als zusätzliche Mitglieder des Vereinsführungs-Auschusses kooptieren, sofern diese konkrete Arbeitsaufgaben übernehmen. Ihre Amtszeit endet mit der nächsten Urwahl des Vereinsführungs-Ausschusses gemäß §10.

§9 Wahl- und Abstimmungsverfahren der Mitgliederversammlung

(1) Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden im ersten Wahlgang mit absoluter, im zweiten Wahlgang mit relativer Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst, sofern diese Satzung keine andere Regelung vorsieht. Bei wiederholter Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Versammlungsleiters, sofern diese Satzung keine andere Regelung vorsieht.

§10 Urwahl

(1) Die Wahlen zum Vorstand, zum Vereinsführungs-Ausschuss, der Schiedsperson und des Revisors finden alle zwei Jahre durch eine geheime briefliche Urwahl statt.

(2) Alle Mitglieder des Vereins haben gleiches Stimmrecht. Nur die schriftlich abgegebenen Stimmen entscheiden.

(3) Zur Durchführung der Urwahl verschickt der Vorstand spätestens 4 Wochen vor einer Mitgliederversammlung brieflich an alle Mitglieder des Vereins die dazu benötigen Wahlunterlagen. Das Nähere regelt eine Ausführungsbestimmung, die durch Beschluss der Mitgliederversammlung oder durch eine Urabstimmung (§11) geändert werden kann.

(4) Der Wahlgang ist mit dem Aufruf des Tagesordnungspunktes "Wahlen zu Vorstand, Vereinsführungsausschuss, Schiedsperson und Revisor" auf einer Mitgliederversammlung geschlossen. Anschließend zählt ein von der Mitgliederversammlung bestimmter Wahlleiter (zusammen mit ggf. von ihm eingesetzten Wahlhelfern) die schriftlich eingegangenen Stimmen aus, kontrolliert die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl und gibt die Wahlergebnisse der Mitgliederversammlung bekannt. Unmittelbar anschließend erfolgt die Amtsübergabe an die gewählten Personen. Die Wahlergebnisse sind im Protokoll der Mitgliederversammlung zu dokumentieren.

(5) Bei den Wahlen zu den Ämtern des Vorstandes, der Schiedsperson und des Revisors ist die einfache Mehrheit der schriftlich abgegebenen Stimmen erforderlich. Bei Stimmengleichheit von zwei oder mehr Kandidaten für ein Amt entscheiden die auf der Mitgliederversammlung persönlich anwesenden Mitglieder mit einfacher Mehrheit.

(6) Bei den Wahlen zum Vereinsführungs-Ausschuss sind diejenigen Kandidaten gewählt, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnten. Die Zahl der dabei zu vergebenen Sitze im Vereinsführungs-Ausschuss ist gerundet auf zwei Drittel der Zahl der angetretenen Kandidaten beschränkt, darf jedoch maximal 8 betragen. Bei Stimmengleichheit von zwei oder mehr Kandidaten entscheiden die auf der Mitgliederversammlung persönlich anwesenden Mitglieder mit einfacher Mehrheit.

§11 Urabstimmung

(1) Auf Antrag der Mitgliederversammlung, des Vorstandes, des Vereinsführungs-Ausschusses oder von 10% der Mitglieder findet eine geheime Mitgliederurabstimmung statt.

(2) Hierfür schickt der Vorstand an alle Mitglieder eine Abstimmungsvorlage. Haben einzelne Mitglieder eine Abstimmungsvorlage erarbeitet und wird diese von mindestens 10% der Mitglieder unterschrieben, so wird diese Abstimmungsunterlage dem Vorstand zugeschickt. Dieser ist zur Weitersendung an alle Mitglieder binnen vier Wochen verpflichtet.

(3) Die Abstimmung endet frühestens drei Wochen nach der Versendung der Abstimmungsunterlagen durch den Vorstand. Das Abstimmungsenddatum (Poststempel) ist in der Abstimmungsvorlage mit anzugeben.

(4) Eine Stimme ist nur dann gültig, wenn der Stimmzettel in einem verschlossenen Umschlag, dem der persönlich unterschriebene Wahlschein beiliegt, eingesandt wurde und wenn aus dem Stimmzettel klar und unmiss-verständlich der Abstimmungswunsch entnehmbar ist.

(5) Nur die abgegebenen Stimmen entscheiden. Sofern die Satzung nichts anderes vorsieht, entscheidet bei der Urabstimmung die einfache Mehrheit.

(6) Unter Aufsicht eines Vorstandsmitglieds sowie mindestens zwei Zeugen, die nicht dem Vorstand angehören dürfen, werden die Wahlscheine geprüft und von den noch verschlossenen Umschlägen, die die Stimmzettel enthalten, getrennt in einer Weise, dass eine nachträgliche individuelle Zuordnung zu den Stimmzetteln nicht mehr möglich ist. Erst dann werden die Umschläge mit den Stimmzetteln geöffnet und die Stimmen ausgezählt. Auf ausdrücklichen Wunsch der Antragsteller oder von erklärten Gegnern des Antrags muss einem von ihnen benanntem Vertreter die Gelegenheit gegeben werden, bei der Stimmenauszählung als Zeuge mitzuwirken.

(7) Das Abstimmungsergebnis ist von dem Vorstandsmitglied sowie den mindestens zwei Zeugen gemäß §11 (6) in einer unterzeichneten Urkunde zu dokumentieren und allen Mitgliedern schriftlich mitzuteilen. Die Organe der "Gesellschaft für Anomalistik" sind in ihren Beschlüssen an die Ergebnisse der Mitgliederurabstimmung gebunden.

§12 Kommissionen, Fach- und Projektgruppen

(1) Die Mitgliederversammlung - kommissarisch bis zur nächsten Mitgliederversammlung auch der Vereinsführungs-Ausschuss - kann bei Bedarf dauerhaft oder temporär Kommissionen, Fach- und Projektgruppen einsetzen, die spezielle Aufgaben wahrnehmen. Ihnen können auch Personen angehören, die nicht Mitglieder der "Gesellschaft für Anomalistik" sind. Die Leiter ständiger Arbeitskreise sowie deren Stellvertreter müssen Mitglieder der Gesellschaft für Anomalistik sein.

(2) Kommissionen, Fach- und Projektgruppen sind an die Satzung der "Gesellschaft für Anomalistik" sowie an Beschlüsse der Mitgliederversammlung und der Urabstimmung gebunden, sie regeln jedoch ansonsten ihre Angelegenheiten selbst.

(3) Einmal eingerichtete Fach- und Projektgruppen können eigenständig weitere Mitglieder kooptieren.

(4) Die Mitglieder von Fach- und Projektgruppen wählen für die Dauer von zwei Jahren jeweils einen Projekt- bzw. Fachgruppenleiter. Diese Fach- und Projektgruppenleiter legen mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr auf einer Mitgliederversammlung Rechenschaft über die Arbeit der Fach- und Projektgruppen in den zurückliegenden Geschäftsjahren ab.

(5) Über die Auflösung von Kommissionen, Fach- oder Projektgruppen entscheidet die Mitgliederversammlung.

§13 Schiedsperson

(1) Zur Schlichtung von eventuellen Konflikten innerhalb des Vereins wird für die Dauer von zwei Jahren durch Urwahl gemäß §10 eine Schiedsperson gewählt, die von allen Mitgliedern der "Gesellschaft für Anomalistik" angerufen werden kann.

(2) Die Schiedsperson, die nicht dem Vorstand oder dem Vereinsführungs-Ausschuss angehören darf, legt mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr auf einer Mitgliederversammlung Rechenschaft über ihre Arbeit in den zurückliegenden Geschäftsjahren ab.

§14 Geschäftsrevision

(1) Durch Urwahl gemäß §10 wird für die Dauer von zwei Jahren ein Revisor gewählt, der während seiner Amtszeit nicht
dem Vorstand angehören darf.

(2) Der Revisor prüft einmal jährlich die Geschäfts- und Wirtschaftsführung der "Gesellschaft für Anomalistik" und
erstattet darüber auf der jeweils nächsten Mitgliederversammlung einen Bericht.

§15 Satzungsänderungen

(1) Vorschläge für Satzungsänderungen müssen mit der Einladung zu einer Mitgliederversammlung in schriftlicher Form bekannt gegeben werden. Sie bedürfen einer Zustimmung von zwei Drittel aller bei der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder. Für Änderungen von §2 dieser Satzung ist eine Mehrheit von drei Vierteln aller anwesenden Mitglieder erforderlich.

(2) Die Mitgliederversammlung kann mit einfacher Mehrheit beschließen, über Anträge auf Satzungsänderungen eine Urabstimmung gemäß §11 durchführen zu lassen. Auch in diesem Fall bedürfen Satzungsänderungen einer Mehrheit von zwei Dritteln aller bei der Urabstimmung abgegebenen Stimmen bzw. im Falle von Änderungen von § 2 der Satzung von drei Vierteln aller abgegebenen Stimmen.

§16 Auflösung

(1) Die "Gesellschaft für Anomalistik" wird aufgelöst, wenn dies bei einer schriftlichen Urabstimmung gemäß §11 durch drei Viertel aller abgegebenen Stimmen verlangt wird.

(2) In diesem Fall oder bei Wegfall des bisherigen Zweckes fällt das Vermögen der "Gesellschaft für Anomalistik" an die "Wissenschaftliche Gesellschaft zur Förderung der Parapsychologie e.V." mit Sitz in Freiburg/Breisgau, verbunden mit der Auflage, es ausschließlich und unmittelbar für die Förderung von Wissenschaft und Forschung im Sinne der unter §2 dieser Satzung genannten Aufgaben zu verwenden.