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Gesellschaft für Anomalistik e.V.

Beantragung von Geldern für Forschungsprojekte


Mitglieder wie Nicht-Mitglieder der Gesellschaft für Anomalistik haben die Möglichkeit, beim Vorstand Fördergelder im Sinne von Zuschüssen zur Unterstützung eigener Forschungsprojekte zu beantragen.

Förderungswürdige Projekte sind solche, die (a) üblichen wissenschaftlichen Standards entsprechen, (b) dem Themenspektrum der Gesellschaft für Anomalistik zuzuordnen sind, (c) zeitlich beschränkt und (d) noch nicht bereits abgeschlossen sind, (e) in Veröffentlichungen resultieren werden und (f) nicht bereits anderweitig finanziell gefördert werden. Eine weitere Voraussetzung ist, dass (g) die beantragten Gelder tatsächlich als Kosten entstehen.

Anträge auf Fördergelder sind an den Vorstand der Gesellschaft für Anomalistik zu richten (Kontaktperson: Eckhard Etzold, E-Mail: etzold@anomalistik.de ), und zwar jeweils bis spätestens zum 15. August eines Kalenderjahres, um in diesem Kalenderjahr noch berücksichtigt werden zu können.

Die Anträge haben zu enthalten:

  • Angaben zur Person und Qualifikation des Antragstellers, insbesondere hinsichtlich der Qualifikation zur Durchführung des zu fördernden Projekts,
  • Angaben zum Projekt, das gefördert werden soll, insbesondere zur genauen Problemstellung, den eingesetzten Methoden, dem voraussichtlichen wissenschaftlichen Ertrag, eventuellen Hypothesen, sowie Anschluss an bisherige Forschungstraditionen und Bezugnahme auf entsprechende Literaturquellen,
  • Angaben zum gegenwärtigen Arbeitsstand und der voraussichtlichen Dauer des Projekts,
  • Angaben zum geplanten Ort der Veröffentlichung der Ergebnisse des Projekts,
  • Angaben zur beantragten Höhe des Fördergeldes sowie zum konkreten Verwendungszweck im Rahmen des Projekts,
  • Angaben zur Bankverbindung, auf die die Überweisung des Fördergeldes erfolgen soll.

Die Länge eines Antrags sollte etwa 1-2 Seiten betragen, jedenfalls nicht länger als maximal 5 Seiten sein. Anlagen sind möglich.

Alle bis zum 15. August eines Kalenderjahres eingegangenen Anträge werden daraufhin von einem unabhängigen Gutachter-Gremium bewertet, das darüber befinden wird, welche der zur Förderung beantragten Projekte als förderungswürdig akzeptiert werden und in welcher Rangfolge sie vom Vorstand bei der Ausschüttung der Fördergelder berücksichtigt werden sollten. Über die endgültige Höhe und die Adressaten der Zuweisungen entscheidet daraufhin der Vorstand unter Berücksichtigung der Spielräume der aktuellen Haushaltslage. Die Antragsteller erhalten im November des Kalenderjahres einen entsprechenden verbindlichen Bescheid, im Dezember erfolgt die Überweisung der Fördergelder.



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Letztes Update: 09.12.2002