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Mitglieder wie Nicht-Mitglieder der Gesellschaft für
Anomalistik haben die Möglichkeit, beim Vorstand Fördergelder im Sinne von
Zuschüssen zur Unterstützung eigener Forschungsprojekte zu beantragen.
Förderungswürdige Projekte sind solche, die (a) üblichen
wissenschaftlichen Standards entsprechen, (b) dem Themenspektrum der
Gesellschaft für Anomalistik zuzuordnen sind, (c) zeitlich beschränkt und (d)
noch nicht bereits abgeschlossen sind, (e) in Veröffentlichungen resultieren
werden und (f) nicht bereits anderweitig finanziell gefördert werden. Eine
weitere Voraussetzung ist, dass (g) die beantragten Gelder tatsächlich als
Kosten entstehen.
Anträge auf Fördergelder sind an den Vorstand der
Gesellschaft für Anomalistik zu richten (Kontaktperson: Eckhard Etzold, E-Mail:
etzold@anomalistik.de ), und zwar
jeweils bis spätestens zum 15. August eines Kalenderjahres, um in diesem
Kalenderjahr noch berücksichtigt werden zu können.
Die Anträge haben zu enthalten:
- Angaben
zur Person und Qualifikation des Antragstellers, insbesondere hinsichtlich
der Qualifikation zur Durchführung des zu fördernden Projekts,
- Angaben
zum Projekt, das gefördert werden soll, insbesondere zur genauen
Problemstellung, den eingesetzten Methoden, dem voraussichtlichen
wissenschaftlichen Ertrag, eventuellen Hypothesen, sowie Anschluss an
bisherige Forschungstraditionen und Bezugnahme auf entsprechende
Literaturquellen,
- Angaben
zum gegenwärtigen Arbeitsstand und der voraussichtlichen Dauer des
Projekts,
- Angaben
zum geplanten Ort der Veröffentlichung der Ergebnisse des Projekts,
- Angaben
zur beantragten Höhe des Fördergeldes sowie zum konkreten Verwendungszweck
im Rahmen des Projekts,
- Angaben
zur Bankverbindung, auf die die Überweisung des Fördergeldes erfolgen
soll.
Die Länge eines Antrags sollte etwa 1-2 Seiten betragen,
jedenfalls nicht länger als maximal 5 Seiten sein. Anlagen sind möglich.
Alle bis zum 15. August eines Kalenderjahres eingegangenen
Anträge werden daraufhin von einem unabhängigen Gutachter-Gremium bewertet, das
darüber befinden wird, welche der zur Förderung beantragten Projekte als
förderungswürdig akzeptiert werden und in welcher Rangfolge sie vom Vorstand
bei der Ausschüttung der Fördergelder berücksichtigt werden sollten. Über die
endgültige Höhe und die Adressaten der Zuweisungen entscheidet daraufhin der
Vorstand unter Berücksichtigung der Spielräume der aktuellen Haushaltslage. Die
Antragsteller erhalten im November des Kalenderjahres einen entsprechenden
verbindlichen Bescheid, im Dezember erfolgt die Überweisung der Fördergelder.
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